Luftdichtheit

Die Luftdichtheit wird seit jeher gefordert, um Kondensat in der Konstruktion infolge Abkühlung der nach außen strömenden warmen Innenraumluft zu vermeiden. Belüftete Dachkonstruktionen gehörten einmal zu den Standardkonstruktionen. Heutige Leichtkonstruktionen mit Sparrenvolldämmung stellen somit eine Herausforderung an die Luftdichtheit dar.

Hauseigentümer, welche nach der Bauvorschrift bauen, haben außerdem einen Anspruch auf ein luftdichtes Gebäude. Die fachgerechte Prüfung der Luftdichtheit (z.B. Blower-Door-Messung) bestätigt und dokumentiert quasi die gute Arbeit von Planern und Ausführenden, sowie der gewählten Materialien.

GEG/KfW

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) erhebt bestimmte Forderungen:

  • Ansatz der Luftwechselrate bei freier Lüftung/Fensterlüftung, von n=0,70
  • Ansatz der Luftwechselrate bei freier Lüftung/Fensterlüftung und Blower-Door-Messung, von n=0,60
  • bei ventilatorgestützter Lüftung mit Berücksichtigung in der EnEV Berechnung ist die Luftdichtheit mittels der Blower-Door-Messung nachzuweisen
  • bei geförderten KfW Effizienzhäuser (Neubau, Sanierung) ist die Luftdichtheit verpflichtend durchzuführen; auch wenn keine mechanische Lüftungsanlage installiert ist;

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