Nachweise nach dem Gebäude-Energie-Gesetz (GEG; seit 01.11.2020)

Mit dem GEG Nachweis (bautechnischer Nachweis, Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden) wird bestätigt, dass mit den geplanten Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik, die Mindestanforderungen des aktuellen Gebäude-Energie-Gesetzes eingehalten werden.

Der Nachweis muss vor Baubeginn erstellt und nach Abschluss der tatsächlichen Ausführung zum Energieausweis aktualisiert und dem Bauherrn übergeben werden.

Mit der Berechnung kann der Planer nach der Eingabeplanung exakt in die Ausführungsplanung gehen. Zudem erhält er die Sicherheit, dass ein baurechtskonformes Gebäude entsteht. Die Handwerker wissen, was sie anbieten und einbauen sollen. Der Bauherr kann sich darauf verlassen, dass die geltenden Bauvorschriften eingehalten werden, und für sein Haus das bekommt wofür er bezahlt hat.

Nichtwohngebäude

Die DIN V 18599 stellt ein Verfahren zur Bewertung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zur Verfügung. Dieses erlaubt die Beurteilung aller Energiemengen, die zur bestimmungsgemäßen Beheizung, Warmwasserbereitung, raumlufttechnischen Konditionierung und Beleuchtung von Gebäuden notwendig sind.

KfW Effizienzhaus

Soll der Mindeststandard optimiert werden, um zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsse zu bekommen, ist zusätzlich eine Online-Bestätigung für das jeweilige KfW-Programm erforderlich. Als Sachverständiger aus der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes, berechne und bestätige ich Ihnen Ihr angestrebtes Niveau.

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