Energieausweis


 
Bestandsgebäude

Potenzielle Käufer und Neumieter von Wohnungen und Häusern sowie gewerbliche Objekte dürfen auf Verlagen einen Energieausweis einsehen. Spätestens bei der Besichtigung ist ein Energieausweis vorzulegen [Neu seit 01. Mai 2014 -Vorlagepflicht-]. Der Ausweis dient als Information und zur besseren Einschätzung für den Käufer/Mieter, bevor der Kauf oder die Unterschrift getätigt wird.

Es gibt zwei Arten von Energieausweise: Bedarfs- und Verbrauchsausweis

Der Bedarfsausweis basiert auf festgelegten Randbedingungen und ist unabhängig vom Nutzerverhalten.

Der Verbrauchsausweis spiegelt das Nutzerverhalten wider und basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch.


 
Neubau

Wird ein Gebäude errichtet, hat der Bauherr sicherzustellen, dass ihm, oder dem Eigentümer des Gebäudes, ein Energieausweis für das fertiggestellte Gebäude ausgestellt wird. Für die Einhaltung der Vorschriften des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) ist der Bauherr und auch die Personen, welche im Auftrag des Bauherrn tätig werden, verantwortlich.

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